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   VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02   

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VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02 (https://dejure.org/2003,24220)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 04.11.2003 - A 4 K 10303/02 (https://dejure.org/2003,24220)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 04. November 2003 - A 4 K 10303/02 (https://dejure.org/2003,24220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Georgien: keine Rückkehrgefährdung wegen Asylantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02
    Darin liegt als Kehrseite beschlossen, dass Schutz vor den Folgen anarchischer Zustände oder der Auflösung der Staatsgewalt nicht durch Art. 16a Abs. 1 GG versprochen ist (BVerfG, Urt. v. 10.08.2000 - 2 BvR 1353/98 -, NVwZ 2000, 1165 ff.).

    Maßgeblich für die Bewertung einer Maßnahme als politische Verfolgung ist, dass der Schutzsuchende einerseits in ein übergreifendes, das Zusammenleben in der konkreten Gemeinschaft durch Befehl und Zwang ordnendes Herrschaftsgefüge eingebunden ist, welches den ihm Unterworfenen in der Regel Schutz gewährt, andererseits aber wegen asylerheblicher Merkmale von diesem Schutz ausgenommen und durch gezielt zugefügte Rechtsverletzungen aus der konkreten Gemeinschaft ausgeschlossen wird, was ihn in eine ausweglose Lage bringt, der er sich nur durch die Flucht entziehen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG, Urt. v. 10.08.2000 - 2 BvR 1353/98 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02
    Politische Verfolgung liegt vor, wenn dem einzelnen durch seinen Heimatstaat oder durch Maßnahmen Dritter, die diesem Staat zurechenbar sind, in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen (z.B. seine Volkszugehörigkeit), gezielt Rechtsgutverletzungen zugefügt werden, die ihn nach ihrer Intensität und Schwere nicht lediglich unerheblich beeinträchtigen, sondern ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass politische Verfolgung von einem Träger überlegener, in der Regel hoheitlicher Macht ausgeht, der der Verletzte unterworfen ist; politische Verfolgung ist somit grundsätzlich staatliche Verfolgung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02
    Da nach derzeitiger Rechtslage alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten entweder Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder sonstige sichere Drittstaaten nach Anlage I zu § 26a AsylVfG sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16a Abs. 1 GG ausgeschlossen, selbst wenn sein Reiseweg im Einzelnen nicht bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 07.11.1995 - 9 C 73/95 -, NVwZ 1996, 197; BVerfG Urt. v. 14.03.1996 - 2 BvR 2315/93 -, NVwZ 1996, 700 (704)).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02
    Ist mit der notwendigen Sicherheit festzustellen, dass im Falle der Rückkehr eines Ausländers in sein Heimatland dieser sein Überleben aus wirtschaftlichen Gründen nicht sicherstellen kann, so führt dies zu einem Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 08.12.1998 - 9 C 4/98 -, BVerwGE 108, 77 ff.).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02
    Da nach derzeitiger Rechtslage alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten entweder Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder sonstige sichere Drittstaaten nach Anlage I zu § 26a AsylVfG sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16a Abs. 1 GG ausgeschlossen, selbst wenn sein Reiseweg im Einzelnen nicht bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 07.11.1995 - 9 C 73/95 -, NVwZ 1996, 197; BVerfG Urt. v. 14.03.1996 - 2 BvR 2315/93 -, NVwZ 1996, 700 (704)).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 235.91

    Asylrecht; Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02
    Dagegen greift der Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG weitergehend auch dann ein, wenn etwa politische Verfolgung wegen eines unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht oder ein Asylanspruch an einer früher erlangten anderweitigen Sicherheit vor Verfolgung nach § 27 AsylVfG oder - wie hier - der Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach § 26 a AsylVfG scheitert (vgl. BVerwG, Beschl.v. 19.03.1992 - 9 B 235/91 -, NVwZ-RR 1992, 584).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02
    Da nach derzeitiger Rechtslage alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten entweder Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder sonstige sichere Drittstaaten nach Anlage I zu § 26a AsylVfG sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16a Abs. 1 GG ausgeschlossen, selbst wenn sein Reiseweg im Einzelnen nicht bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 07.11.1995 - 9 C 73/95 -, NVwZ 1996, 197; BVerfG Urt. v. 14.03.1996 - 2 BvR 2315/93 -, NVwZ 1996, 700 (704)).
  • VG Hannover, 12.01.2000 - 12 A 4934/99
    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02
    (Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 08.04.2002; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.04.2002 - A 3 S 285/02 - VG Sigmaringen, Urt. v. 05.03.2002 - A 4 K 11087/01 - VG Hannover, Urt. v. 12.01.2000 - 12 A 4934/99 -).
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